Eine Zusage des Arbeitgebers
In der bAV sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden Leistungen für das Alter zu, je nach Ausgestaltung auch für Invalidität oder Hinterbliebene. Diese Zusage ergänzt die gesetzliche Rente.
Nach dem Betriebsrentengesetz (§ 1 BetrAVG) steht der Arbeitgeber grundsätzlich für die zugesagte Leistung ein, auch wenn ein Versicherer oder eine Versorgungseinrichtung die Durchführung übernimmt. Eine Ausnahme bildet die reine Beitragszusage, die nur auf tarifvertraglicher Grundlage möglich ist. Deshalb gehören eine saubere Dokumentation und eine verständliche Information der Mitarbeitenden zu jeder bAV.
Wer finanziert
Finanziert wird die bAV durch Entgeltumwandlung, also aus einem Teil des Bruttogehalts, durch Beiträge des Arbeitgebers oder durch eine Kombination aus beidem.
Nach § 1a BetrAVG können Beschäftigte verlangen, dass ein Teil ihres Entgelts für eine bAV umgewandelt wird. Dieser Anspruch gilt nicht für alle Beschäftigten gleichermaßen: Er knüpft unter anderem an die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung an (§ 17 BetrAVG), und Tarifverträge können vorrangige Regelungen treffen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung außerdem bezuschussen. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Betrieb gilt, hängt vom Durchführungsweg, vom Personenkreis und von tariflichen Regelungen ab und sollte mit Ihrer Steuer- und Rechtsberatung abgestimmt werden.
Fünf Durchführungswege
Das Gesetz kennt fünf Wege, über die eine bAV umgesetzt werden kann:
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten der Mitarbeitenden ab.
- Pensionskasse: eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Beiträge annimmt und Leistungen erbringt.
- Pensionsfonds: ebenfalls eine eigenständige Einrichtung, mit mehr Spielraum bei der Kapitalanlage.
- Unterstützungskasse: eine Versorgungseinrichtung, die sich häufig über eine Rückdeckungsversicherung absichert.
- Direktzusage: Der Arbeitgeber zahlt die Leistungen später selbst und bildet dafür Rückstellungen.
Die Wege unterscheiden sich darin, wer welche Pflichten trägt, wie sie finanziert und wie sie steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden. Als Versicherungsmakler vermitteln wir versicherungsförmige Lösungen. Gestaltungen mit arbeits- oder steuerrechtlichem Klärungsbedarf stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung oder einer Fachanwältin beziehungsweise einem Fachanwalt ab.
Anlage und Garantien
Tarife unterscheiden sich darin, ob und in welchem Umfang Beiträge garantiert sind und wie das Geld angelegt wird. Höhere Renditechancen gehen mit höheren Schwankungen einher. Welche Mischung zu Ihrer Belegschaft passt, ist eine bewusste Entscheidung und keine Formsache.