Betriebssach­versicherungen Inhalt, Gebäude, Maschinen, Ertragsausfall

Gebäude, Einrichtung, Maschinen und der laufende Betrieb sind unterschiedliche Werte und werden in unterschiedlichen Bausteinen versichert. Wir ordnen, was Ihr Betrieb braucht, und machen die Bedingungen lesbar, bevor ein Schaden sie auf die Probe stellt.

Verträge prüfen lassenDie wichtigsten Begriffe

Verstehen

Vier Bausteine, vier verschiedene Fragen

Was nicht vereinbart ist, ist nicht versichert. Deshalb beginnt jede Beratung mit der Frage, welche Werte überhaupt betroffen sind.

Inhalt

Die Inhaltsversicherung schützt die bewegliche Ausstattung Ihres Betriebs: Einrichtung, Büro- und Geschäftsausstattung, Waren und Vorräte. Welche Gegenstände im Einzelnen dazugehören und ob zum Beispiel Mietereinbauten oder fremdes Eigentum mitversichert sind, regelt der Vertrag.

Gebäude

Gehört Ihnen das Betriebsgebäude, wird es über eine eigene Gebäudeversicherung abgesichert. Bei gemieteten Räumen ist das in der Regel Sache des Vermieters. Prüfen Sie im Mietvertrag, wer was versichern muss.

Maschinen und Technik

Maschinen und technische Anlagen sind als Teil des Inhalts gegen die vereinbarten Gefahren versichert. Eine eigene Maschinen- oder Elektronikversicherung kann je nach Vertrag zusätzlich Schäden abdecken, die im Betrieb selbst entstehen, etwa durch Bedienfehler oder technische Defekte.

Ertragsausfall

Steht der Betrieb nach einem Schaden still, laufen Miete, Gehälter und andere Kosten weiter, während Umsatz fehlt. Eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung kann fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn für einen vereinbarten Zeitraum ersetzen.

In der Regel leistet sie nur, wenn die Unterbrechung auf einen versicherten Sachschaden zurückgeht, zum Beispiel einen Brand in den versicherten Räumen. Stillstände ohne einen solchen Sachschaden sind meist nicht erfasst, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart ist.

Versicherte Gefahren

Je nach Vertrag gehören dazu:

  • Feuer, also Brand, Blitzschlag und Explosion,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagel,
  • Einbruchdiebstahl, oft einschließlich Vandalismus nach einem Einbruch,
  • auf Wunsch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen, sofern der Versicherer sie für den Standort anbietet.

Welche dieser Gefahren für welchen Baustein vereinbart sind, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.

Verstehen

Begriffe, die über die Leistung entscheiden

Im Schadenfall zählt das Kleingedruckte. Diese Begriffe sollten Sie in Ihrem Vertrag wiederfinden.

Versicherungssumme
Der Betrag, bis zu dem der Versicherer leistet. Sie sollte dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprechen.
Unterversicherung
Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. Manche Verträge enthalten Regelungen, die das abmildern.
Selbstbehalt
Der Teil eines Schadens, den Sie selbst tragen. Ein höherer Selbstbehalt senkt in der Regel den Beitrag.
Haftzeit
Beim Ertragsausfall der Zeitraum, für den der Versicherer längstens leistet. Er sollte zur realistischen Dauer eines Wiederaufbaus passen.
Zeitlicher Selbstbehalt
Eine Wartezeit zu Beginn der Unterbrechung, für die beim Ertragsausfall noch nicht geleistet wird.
Obliegenheiten
Pflichten, die Sie einhalten müssen, etwa Sicherheitsvorschriften, Verschluss von Räumen oder die Anzeige von Veränderungen. Verstöße können die Leistung gefährden.
Ausschlüsse
Ereignisse und Schäden, die der Vertrag ausdrücklich nicht abdeckt. Sie stehen in den Bedingungen und sollten vor Abschluss bekannt sein.
Entscheiden

Was bei Ihnen liegt

Diese Fragen beantworten wir gemeinsam, bevor wir Angebote einholen.

Entscheidungen bei Betriebssachversicherungen
Ihre EntscheidungWorauf es ankommt
Welche Werte sind betroffen?Was Ihnen gehört und was gemietet oder geleast ist, und wer laut Vertrag für die Versicherung zuständig ist.
Wie hoch sind die Werte?Was eine Wiederbeschaffung heute kosten würde, und wie stark Ihr Warenbestand im Jahresverlauf schwankt.
Welche Gefahren?Die üblichen Gefahren und, abhängig vom Standort, weitere Naturgefahren.
Wie lange muss der Betrieb überbrücken?Wie lange es realistisch dauern würde, Räume, Einrichtung und Maschinen zu ersetzen, und welche Kosten in dieser Zeit weiterlaufen.
Welchen Eigenanteil tragen Sie?Das Verhältnis zwischen Selbstbehalt und Beitrag und was Ihr Betrieb im Schadenfall selbst stemmen kann.
Was hat sich verändert?Umbau, neue Maschinen, ein weiterer Standort oder ein größeres Lager müssen dem Versicherer angezeigt werden.

Angenommenes Beispiel

Größere Halle, neue Geräte, zusätzliche Fertigung

Ein Betrieb zieht in eine größere Halle, schafft neue Maschinen und Rechner an und lackiert künftig auch selbst. Die Inhalts- und die Ertragsausfallversicherung stammen noch aus der Zeit am alten Standort.

Fragen

  • Stimmen Versicherungsort und Versicherungssummen noch?
  • Muss die zusätzliche Tätigkeit dem Versicherer angezeigt werden?

Was wir prüfen

  • Standort, Summen und Unterversicherung im Inhaltsvertrag,
  • ob die neuen Geräte über den Inhalt oder eine eigene Maschinen- oder Elektronikversicherung laufen,
  • beim Ertragsausfall: ob die Haftzeit zum veränderten Betrieb passt.

Frei erfunden, kein echter Kundenfall. Ergebnisse, Leistungen oder Beiträge lassen sich daraus nicht ableiten.

Was wir nicht zusagen

  • Keinen Schutz für Ereignisse, die im Vertrag nicht vereinbart oder ausdrücklich ausgeschlossen sind.
  • Keine pauschale Beitragsersparnis. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, zeigt erst der Vergleich von Leistung und Beitrag.
  • Keine Aussage über eine Schadenregulierung. Darüber entscheidet der Versicherer nach den Bedingungen.
Umsetzen

So gehen wir vor

  1. Bestandsaufnahme

    Bestehende Verträge, Standorte, Werte und Ihre Abläufe.

  2. Risikogespräch

    Was in Ihrem Betrieb passieren kann und was davon Sie selbst tragen könnten.

  3. Marktvergleich

    Angebote verschiedener Versicherer, gegenübergestellt nach Leistungen, Bedingungen und Beitrag.

  4. Entscheidungsvorlage

    Eine Übersicht, die Bausteine, Gefahren, Summen und Selbstbehalte nebeneinanderstellt.

  5. Umsetzung

    Antrag, Umstellung bestehender Verträge und Prüfung der Policen.

  6. Betreuung

    Anpassung bei Veränderungen und Unterstützung in der Kommunikation mit dem Versicherer, wenn ein Schaden eintritt.

Fragen

Häufige Fragen

Brauche ich als Mieter eine Gebäudeversicherung?

Meist versichert der Vermieter das Gebäude. Eigene Einbauten in gemieteten Räumen können je nach Vertrag über die Inhaltsversicherung abgesichert werden. Maßgeblich ist, was Ihr Mietvertrag regelt.

Ist Hochwasser automatisch versichert?

Nein. Überschwemmung, Starkregen und andere Naturgefahren müssen in der Regel gesondert vereinbart werden. Ob und zu welchen Bedingungen das möglich ist, hängt auch vom Standort ab.

Zahlt die Ertragsausfallversicherung bei jeder Betriebsschließung?

Nein. Sie leistet in der Regel nur, wenn die Unterbrechung durch einen versicherten Sachschaden verursacht wurde und die Haftzeit noch läuft. Andere Ursachen sind nur abgedeckt, wenn der Vertrag sie ausdrücklich einschließt.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Indem die Versicherungssummen regelmäßig und bei jeder größeren Veränderung überprüft werden, etwa nach Anschaffungen, Umbauten oder einem Wachstum des Warenbestands.

Kann ich bestehende Verträge behalten?

Ja. Oft ist es sinnvoll, bestehende Verträge zunächst nur zu prüfen. Ob eine Umstellung Vorteile bringt, zeigt erst der Vergleich von Leistung, Bedingungen und Beitrag.

Ihre Sachversicherungen ordnen

Schreiben Sie uns kurz, was Ihr Betrieb macht und welche Verträge bestehen. Wir melden uns per E-Mail oder Telefon.

Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

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