Gründung Absicherung, die zu Ihrer Tätigkeit passt

Am Anfang ist vieles gleichzeitig zu tun, und Zeit wie Budget sind knapp. Wir helfen Ihnen zu ordnen, was für Ihre Tätigkeit vorgeschrieben ist, was den Betrieb gefährden könnte und wie Sie sich selbst absichern, ob als Einzelunternehmen, UG oder GmbH.

Gründung besprechenWas zuerst kommt

Verstehen

Die Rechtsform allein entscheidet nicht

Ob Einzelunternehmen, UG oder GmbH: Welche Absicherung sinnvoll ist, ergibt sich vor allem aus dem, was Sie tun.

Was den Bedarf bestimmt

  • Tätigkeit und Branche: Berufsrecht oder Branchenregeln können eine Versicherung vorschreiben.
  • Kundenverträge: Auftraggeber verlangen manchmal einen Haftpflichtnachweis oder bestimmte Deckungssummen.
  • Sachwerte: Geräte, Maschinen, Waren und Räume, gekauft, gemietet oder geleast.
  • Mitarbeitende: Mit den ersten Beschäftigten kommen neue Pflichten und Fragen hinzu.
  • Ihr eigenes Einkommen: wovon Sie leben, wenn Sie länger ausfallen.

Beschränkte Haftung ist kein Rundumschutz

Eine UG oder GmbH haftet mit dem Vermögen der Gesellschaft. Das schützt die Gesellschafter in vielen Fällen, aber nicht vor jeder persönlichen Inanspruchnahme: Wer die Gesellschaft führt, kann bei Pflichtverletzungen selbst haften. Eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Geschäftsführer (D&O) kann deshalb eine Überlegung wert sein. Sie ist keine Pflicht, und sie deckt nicht jede Forderung ab. Was versichert ist, regeln die Bedingungen.

Entscheiden

Was zuerst kommt

Erst die Pflichten, dann die Risiken, die den Betrieb gefährden könnten, dann alles Weitere. Eine Liste, die für jede Gründung passt, gibt es nicht.

Reihenfolge der Fragen bei einer Gründung
FrageWorauf es ankommt
Was ist vorgeschrieben?Für Selbstständige sind Kranken- und Pflegeversicherung Pflicht. Eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz nur für bestimmte Berufe vor, etwa in der Steuerberatung oder Anwaltschaft; je nach Branche können weitere Pflichten bestehen. Was für Ihre Tätigkeit gilt, prüfen wir im Einzelfall.
Was könnte den Betrieb gefährden?Schäden, die Sie Dritten zufügen: im Handwerk oder Handel oft Personen- und Sachschäden, bei Beratung, Planung oder IT eher reine Vermögensschäden durch Fehler. Je nach Betrieb kommen Schäden an Geräten, Waren und Räumen, ein Stillstand oder ein Cyberangriff hinzu.
Was können Sie selbst tragen?Kleinere Schäden, die Sie aus eigenen Mitteln bezahlen können, müssen nicht unbedingt versichert sein. Das spart Beitrag für das, was wirklich zählt.
Was betrifft Sie persönlich?Einkommen bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge und, wenn Familie oder Kredite davon abhängen, die Absicherung von Angehörigen. Das gehört getrennt vom Betrieb betrachtet.
Wann kommen Mitarbeitende dazu?Mit den ersten Beschäftigten gehört die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung dazu. Betriebsrente und betriebliche Krankenversicherung werden später wichtig, am ersten Tag selten.

Einmal im Jahr lohnt ein Blick darauf, ob Umfang, Summen und Beiträge noch zum Betrieb passen.

Was wir nicht zusagen

  • Keine Liste, die für jede Gründung gilt, und keine Aussage, dass alle genannten Versicherungen Pflicht wären.
  • Keine Steuer- und keine Rechtsberatung, auch nicht zur Wahl der Rechtsform.
  • Keine Zusage, dass Bußgelder, Steuerschulden oder Forderungen in einer Insolvenz versichert sind.
Beispiele

Zwei angenommene Gründungen

Frei erfundene Beispiele, keine echten Kundenfälle. Sie zeigen, wie unterschiedlich die ersten Fragen sein können.

Angenommenes Beispiel

Allein selbstständig in der Beratung

Eine Beraterin macht sich als Einzelunternehmerin selbstständig. Sie arbeitet mit Laptop und Software, und ihre Auftraggeber verlangen im Vertrag einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung.

Fragen

  • Welche Haftpflicht passt zu Fehlern in der Beratung, die vor allem Geld kosten?
  • Wovon lebt sie, wenn sie länger krank ist?

Was wir prüfen

  • Anforderungen in den Kundenverträgen und Berufspflichten der Tätigkeit,
  • Vermögensschaden-Haftpflicht und, je nach Abhängigkeit von IT, einen Cyber-Schutz,
  • Kranken- und Pflegeversicherung, Einkommen bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge.

Angenommenes Beispiel

Werkstatt als UG mit ersten Mitarbeitenden

Zwei Personen gründen gemeinsam eine Werkstatt als UG, in einer gemieteten Halle und mit eigenen Maschinen. Ab dem dritten Monat sollen zwei Mitarbeitende dazukommen.

Fragen

  • Was trägt der Betrieb, wenn ein Brand Halle und Maschinen trifft?
  • Welche persönlichen Risiken bleiben bei der Geschäftsführung trotz UG?

Was wir prüfen

  • Betriebshaftpflicht für Schäden bei Kunden und anderen Dritten,
  • Inhalt, Maschinen und Ertragsausfall, abgestimmt auf den Mietvertrag,
  • gesetzliche Unfallversicherung für die Mitarbeitenden, eine mögliche D&O und die eigene Absicherung der beiden.

Die Beispiele veranschaulichen typische Fragen. Ergebnisse, Leistungen oder Beiträge lassen sich daraus nicht ableiten.

Verstehen

Sie selbst sind nicht der Betrieb

Vieles, was bei Angestellten über Arbeitgeber und Sozialversicherung geregelt ist, müssen Selbstständige selbst ordnen: das Einkommen bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit, die Altersvorsorge und die Absicherung von Angehörigen.

Diese Fragen betrachten wir getrennt von den Verträgen des Betriebs. Sie betreffen Sie als Person, auch wenn sich der Betrieb später verändert. Mehr dazu im Bereich Privatkunden unter Absicherung und Altersvorsorge.

Fragen

Häufige Fragen zur Gründung

Muss ich eine Betriebshaftpflicht abschließen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Berufe, und je nach Branche können weitere Pflichten bestehen. Ob eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht für Sie sinnvoll ist und in welcher Höhe, hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihren Kundenverträgen ab.

Schützt mich eine UG oder GmbH ausreichend?

Sie begrenzt die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft, schließt aber nicht jede persönliche Haftung der Geschäftsführung aus. Ihr eigenes Einkommen bei Krankheit oder im Alter ist davon ohnehin nicht berührt.

Brauche ich gleich eine Betriebsrente oder bKV?

Meist nicht am ersten Tag. Sobald Mitarbeitende dazukommen, werden Betriebsrente und betriebliche Krankenversicherung zum Thema, auch weil Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen eine Entgeltumwandlung verlangen können.

Was kostet das erste Gespräch?

Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Gründung besprechen

Schreiben Sie uns kurz, was Sie gründen, ob allein oder mit anderen, und in welcher Rechtsform. Wir melden uns per E-Mail oder Telefon.

Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

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